Was es zu beachten gibt, wenn man sich mit Inklusion im Internet beschäftigt

Viele Menschen haben Privilegien im Leben, derer sie sich vielleicht gar nicht unbedingt immer bewusst sind. Körperlich und/oder geistig nicht beeinträchtigt zu sein, bedeutet beispielsweise auch das Internet mit all seinen Vorteilen nutzen zu können: auf Websites gehen, Formulare ausfüllen, spannende Videos schauen und sich über Gott und die Welt informieren.  

Dies ist aber nicht für alle Menschen in Deutschland so einfach möglich – allein 9,5 Prozent der Bevölkerung leben mit einer schweren Behinderung. Das sind mehr als 7,9 Millionen Menschen. Noch deutlich mehr Personen leben mit Beeinträchtigungen.  

Die Frage, die sich stellt, lautet also: Wie kann Barrierefreiheit auch im Netz hergestellt werden? 

Seit geraumer Zeit beschäftigt sich die mgo-Tochterfirma mgo360 nun schon intensiv mit diesem Thema. Denn auch Kunden des Marketing-Komplettdienstleisters fragen vermehrt nach Möglichkeiten der Barrierefreiheit für ihre Website-Angebote. 

Peter Dobetsberger und Florian Harder von den mgo360-Agenturen sind die Experten, wenn es um Barrierefreiheit im Netz geht:  

Peter Dobetsberger beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit dem komplexen Thema und führt auch Kolleg*innen immer näher an dieses heran. Beide Mitarbeiter der mgo360-Agenturen nehmen an Schulungen teil und vertiefen regelmäßig ihr Wissen zur Barrierefreiheit im Netz, um den Kunden die bestmögliche Betreuung zum Thema zukommen lassen zu können – denn:  Barrierefreiheit muss Aufmerksamkeit geschenkt werden!  

Deswegen möchten wir in den nächsten Wochen das Thema auch auf unserem Blog gerne weiter beleuchten. In insgesamt drei Artikel erklären wir, wie sich aktuell Barrierefreiheit im Netz darstellt und was mgo360 zu diesem Thema beiträgt. 

Was bedeutet eigentlich Barrierefreiheit (im Netz)? 

 Eine Sache ist barrierefrei gestaltet, wenn es… 

„[…] ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ BGG, §4, 2002 

Barrierefreiheit bedeutet also, dass alle Menschen beispielsweise das Internet – egal, ob mit oder ohne Einschränkungen – ohne Hilfe anderer Personen nutzen können.  

Woran orientiert man sich bei Barrierefreiheit? 

Aus verschiedenen Quellen zur Barrierefreiheit können unterschiedliche Normen und Gesetze abgeleitet werden. Eine dieser Quellen sind beispielsweise die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) in der Version 2.1. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei nicht um Gesetze, sondern um Richtlinien. Die WCAG 2.1 dient jedoch vielen Gesetzten zur Barrierefreiheit in Europa und Nordamerika als Vorlage. An ihren Standards muss sich Barrierefreiheit messen! 

In Deutschland wird sich am EU-Recht orientiert. Ganz nach dem Sinn des Föderalismus, der in Deutschland vorherrscht, werden die Umsetzungen im Landesrecht von den Bundesländern übernommen. Vorgaben der EU dürfen hierbei logischerweise nicht unterschritten werden, wer mehr machen möchte, darf das jedoch – und zwar mithilfe der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).  

Die BITV ist bereits 2002 in Kraft getreten, wurde seither aber durch einige Neufassungen immer wieder auf den neuesten Stand gebracht. Ihre Richtlinien sind strenger als die der EU-Norm und versuchen eine grundsätzlich uneingeschränkte barrierefreie Gestaltung moderner Kommunikations- und Informationstechnik zu ermöglichen.  

Ab 2022 wird es dann den European Accessibility Act geben, von welchem nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen oder einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro ausgeschlossen sind.  

Mit dem European Accessibility Act sollen beispielsweise Banken und Onlinehandel offiziell in die Verpflichtung genommen werden, Barrierefreiheit umzusetzen. Die Tendenz, auf die wir in der Welt zusteuern, ist also diese:  

Zumindest in einzelnen Bereichen sollen alle Marktteilnehmer*innen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden! 

Die vier Prinzipien der WCAG: Worauf sollte geachtet werden, um barrierefrei zu gestalten? 

Bei den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gibt es viele verschiedene spannende Aspekte, auf die ein Augenmerk gelegt werden kann. Die wohl wichtigsten vier sind hierbei aber wohl die Wahrnehmbarkeit, die BedienbarkeitVerständlichkeit und die Robustheit, welche dafür sorgen sollen, den Content/die Inhalte im Netz barrierefrei zu gestalten. 

Wahrnehmbarkeit bezieht sich hierbei etwa auf Aspekte wie die Kontraststärke der Inhalte einer Website. 

Die Bedienbarkeit darf bei der Barrierefreiheit auch nicht hintenanstehen. Gemeint ist hierbei nicht nur die Funktionalität der einzelnen Elemente der Website, sondern auch die Funktionalität der Schnittstellenkommunikation zwischen Hilfsmitteln von körperlich beeinträchtigten Nutzer*innen und den Websiteelementen. 

Die Verständlichkeit ist wohl eines der am leichtesten zu erfüllenden Kriterien: Wenn darauf geachtet wird, dass die Seite in leicht verständlicher Sprache und übersichtlich präsentiert wird, ist damit vielen Personen schnell geholfen.  

Auch die Robustheit ist ein wichtiger Faktor der Barrierefreiheit, welcher nicht unterschätzt werden darf. Es geht um Zukunftstauglichkeit, Langlebigkeit und wirkliche Bemühungen, die man in das Projekt Barrierefreiheit steckt.  

Mehr zu den spannenden Aspekten der WCAG, erklären wir euch in unseren kommenden Beitrag zum Thema Barrierefreiheit! 

Prüfkriterien und das große “Warum?” 

Je nach Richtlinienkatalog kann bei einer Prüfung der Barrierefreiheit einer Website auf 50 bis 80 Prüfkriterien zurückgegriffen werden. An diesen Kriterien hangeln Prüfer*innen sich entlang, um zu kontrollieren, ob Websites den Richtlinien zur Barrierefreiheit nachkommen. Es gibt also eine ganze Menge zu beachten, wenn man das Thema Barrierefreiheit wirklich angeht und am Ende zahlt es sich für wirklich alle aus: 

Warum sollten wir alle Inhalte im Internet barrierefrei gestalten? 

Das wohl nächstliegende Argument für Barrierefreiheit ist gleichzeitig das Menschlichste: Man tut Menschen mit Beeinträchtigungen etwas Gutes, vereinfacht Leben und schenkt Freiheit und Unabhängigkeit.  

Aus wirtschaftlicher Sicht wirkt sich Barrierefreiheit jedoch auch positiv auf das Unternehmen aus:  

Das SEO-Ranking der eigenen Websites wird durch barrierefreie Inhalte zum Beispiel immer positiv beeinflusst. Das bedeutet, dass die Website weiter oben in den Suchanfragen von Suchmaschinen angezeigt und somit potenziell häufiger angeklickt wird, was den Traffic auf der Seite erhöht und sich somit positiv auf Umsatz und weitere Kennzahlen auswirkt. Weiterhin werden alle Menschen irgendwann einmal alt und vielleicht sollte man sich hier einfach die Frage stellen: Wie möchte ich später mit möglichen Beeinträchtigungen das Internet bedienen können?  

Die Antwort: Am liebsten wohl ohne Barrieren! Wie genau das aussehen kann, welche Strategien zur Umsetzung von Barrierefreiheit es gibt und was für Hürden im Prozess vielleicht aufpoppen können, erklären wir euch gerne im nächsten Artikel zu unserer “Barrierefreiheit im Netz-Serie“. Bleibt dran!